Causa Tierschutz

Wien/Wiener Neustadt, Österreich. 21. Mai 2008, fünf Uhr morgens. Martin Balluch, seines Zeichens nicht nur Physiker und Philosoph, sondern vor allem Tierschützer und Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), wird unsanft aus dem Schlaf gerissen. Die Tür zu seiner Wohnung wurde aufgebrochen, als er schließlich die Augen öffnet, blickt er in einen Pistolenlauf – Hausdurchsuchung. Schwarz maskierte Polizistinnen, angeführt von Staatsanwalt Wolfgang Handler, der das Geschehen per Videoübertragung aus einem Polizeiwagen mitverfolgt, überreichen dem noch unbekleideten Balluch einige Schriftstücke: „Verdacht auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB“ ist zu lesen. Der Tierschützer kann nur lachen, wettet mit der Chefinspektorin sogar, dass es niemals zu einer Anklage, geschweige denn zu einer Verurteilung kommen werde. Doch zu diesem Zeitpunkt weiß er nicht, dass er zur Zielscheibe auserkoren wurde. Es sollte ein Justizskandal folgen, wie es ihn in der Geschichte der zweiten Republik noch nie gegeben hatte.

An jenem Maitag fanden Hausdurchsuchungen in weiteren 23 Wohnungen und sieben Büros des VGT statt. Gefunden wurde nichts, dennoch wurde über zehn Personen Untersuchungshaft verhängt, darunter auch Martin Balluch. Ganze 105 Tage musste dieser daraufhin im Gefängnis verbringen, 39 davon im Hungerstreik, der ihn fast das Leben kostete. Seine Zellengenossen waren oft suchtkrank, was einen normalen Gefängnisalltag unmöglich machte. Nach einer Verlegung in eine Außenstelle der Justizanstalt Josefstadt konnte er zudem nicht mehr von seinem Besuchsrecht Gebrauch machen. Doch welche schwersten Verbrechen muss man begehen, um solch einer Schikane ausgesetzt zu werden? Oder reicht es schon, wenn man den Mächtigen im Land nicht in den Kram passt?

Dafür muss ein Blick in das Innenministerium im Jahr 2007 geworfen werden. Dort amtierte ÖVP-Politiker Günther Platter als Minister (jener spätere Landeshauptmann von Tirol, der ÖFB-Star David Alaba 2012 mit den Worten „How do you do“ begrüßte, anders als die restlichen Spieler, mit denen er Deutsch sprach) inne, der es mit Grund- und Menschenrechten während seiner Amtszeit nicht so genau nahm. Beispielsweise wollte er auffällige Fußballfans im Rahmen der Heim-EM 2008 präventiv einsperren lassen, befürwortete Zwangsernährung von Menschen in Abschiebehaft und beschuldigte Anwältinnen von Asylwerberinnen, für die oft mehrjährige Dauer von Asylverfahren verantwortlich zu sein, obwohl ihm die strukturelle Überlastung der Asylbehörden bekannt sein musste. Sogar der Menschenrechtsbeirat in dem von ihm geführten Innenministerium kam zu dem Schluss, dass es sich um menschenrechtswidrige Vorgänge handeln würde.

Man muss aber den ganzen Konflikt zwischen ÖVP und VGT beleuchten, der sich schon über Jahre hingezogen hatte, um einen Gesamteindruck von der Situation zu bekommen. 2002 startete der Tierschutzverein eine Kampagne gegen Legebatterien – welche die Volkspartei als größte Vertretung der Landwirtschaft dazu veranlasste, gegen die Aktionen Stellung zu beziehen (als einzige Partei Österreichs, wohlgemerkt). Maria Fekter etwa, damals Nationalratsabgeordnete und spätere Nachfolgerin von Günther Platter im Innenministerium, zeigte bei einer Sitzung ganz klar „kein Verständnis“ für die Forderungen von Martin Balluch und Co.

In der Folge besetzte der VGT die Bundeszentrale der ÖVP in Wien, später das Büro des niederösterreichischen Landeshauptmannes Erwin Pröll. Aus einer Veröffentlichung verschiedener Filmaufnahmen, welche die Zustände in den 48 größten Käfighaltungsbetrieben Österreichs zeigen sollten, resultierten im Juli 2003 nicht nur Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gegen die Betreiber der Landwirtschaften. Einer der wichtigsten angezeigten Bauern (mit einem Bestand von rund 400.000 Hühnern) war zugleich auch ÖVP-Bürgermeister – er bezeichnete Obmann Balluch danach öffentlich als „Terrorist“.

Im Jahr 2004 erfolgten, da sich die Österreichische Volkspartei noch immer keinen Millimeter von ihren tierschädlichen Standpunkten wegbewegte, landesweit rund 200 Kundgebungen gegen die Partei. Bei den Landtagswahlen in eben diesem Jahr eskalierte die Situation schließlich, als Martin Balluch bei einer Veranstaltung von ÖVP-Agrarsprecher Robert Lutschounig mit Faustschlägen attackiert wurde – der Tierschützer erlitt blutige Verletzungen im Gesicht. Die Wahlen in diesem Jahr gingen für die Volkspartei sowohl in Kärnten als auch in Salzburg verloren.

Es folgte 2005 noch ein Konflikt mit Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, der auch die Tierschutzagenden übertragen wurden. Nicht nur plädierte der VGT für ein weiterbestehendes Verbot des Singvogelfangs, das die Ministerin kippen wollte, auch der Ehemann von Rauch-Kallat fiel dem Verein auf. Dieser war nämlich neben seiner Tätigkeit als Rüstungslobbyist und Waffenhändler auch begeisterter Jäger und veranstaltete auf seinen unzähligen Ländereien illegale Fasan- und Entenjagden.

Ab 2005 ging die ÖVP endgültig in die Offensive über. Von einem „generellen Demonstrationsverbot“ durch Innenminister Platter höchstpersönlich, das über Aktionen des VGT verhängt (und vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben) wurde, über den versuchten Entzug der Gemeinnützigkeit des Vereins (mit dem der Verein seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen hätte können), bis zu Redeverboten an Universitäten und Schulen – überall hatte die ÖVP ihre Finger im Spiel. Sogar im Jahresbericht des Verfassungsschutzes wurde der VGT als „gewalttätig“ eingestuft, obwohl laut Statistiken im Jahr 2005 weniger Straftaten als in den vorherigen Jahren mit dem Motiv „Tierschutz“ begangen wurden. Das Fass zum Überlaufen brachte schlussendlich eine Aktion gegen den Handel mit ausländischen Pelzen – gerichtet an das Unternehmen „Kleider Bauer“.

Vor allem die regelmäßigen Demonstrationen vor den Läden und laut Peter Graf, Eigentümer von "Kleider Bauer“, auch Verwüstungen innerhalb der Geschäftsräumlichkeiten (tatsächlich handelte es sich um verstreute Papierschnipsel und umgeworfene Kleiderständer) setzten dem Unternehmen zu, es war von einem markanten Imageschaden auszugehen. Als schließlich in der Nacht von 3. auf 4. April 2007 die Autos der Inhaberfamilie demoliert wurden (wohlgemerkt wahrscheinlich nicht vor VGT-Leuten, es gab nie eine Verurteilung oder irgendwelche Hinweise), wurde die Polizei eingeschaltet – allerdings nicht auf normalem Wege. Peter Graf rief noch am selben Tag direkt bei Innenminister Günther Platter an, der für einen reichen Unternehmer selbstverständlich ein offenes Ohr hatte, und berichtete von den Schäden, die er fälschlicherweise auf 3,5 Millionen Euro beziffert hatte – die Hauptschadenssumme entstand aber durch einen Wasserrohrbruch, von der Versicherung wurden schlussendlich nur rund 200.000 Euro (inklusive Wasserschaden) gedeckt. Platter war das egal, er konnte die „Attentate“ gegen einen braven österreichischen Betrieb nicht mehr einfach so hinnehmen. So gab „Kleider Bauer“ den Anlass zur Gründung der „Sonderkommission Bekleidung“, die ein Ermittlungsverfahren der Extraklasse bieten sollte.

Ob es vollkommen überzogen war, dass für jene SOKO sogar Beamte aus Mordfällen abgezogen wurden? Ob es seltsam erscheint, dass der leitende Staatsanwalt, Wolfgang Handler, zufällig Mitglied in einer ÖVP-nahen Verbindung im österreichischen Kartellverband war (wie auch Innenminister Platter selbst)? Und ob es noch bizarrer ist, dass Handler, der am Landesgericht Wiener Neustadt und nicht in Wien tätig war, das Verfahren nur durch einen „bürokratischen Fehler“ zugesprochen wurde (indem man „irrtümlich“ jemanden als Hauptverdächtigen führte, der in Wiener Neustadt wohnte; jener Hauptverdächtige wurde nach der Einbeziehung Handlers sofort aus den Akten gestrichen, da er überhaupt nichts mit Tierschutz am Hut hatte)?

Es muss an dieser Stelle noch einmal erwähnt werden, dass bis zur Hausdurchsuchung im Mai 2008 kein einziger Beweis gefunden wurde, der auch nur im Entferntesten auf eine „Kriminelle Organisation“ nach § 278a StGB schließen ließ. Es konnten weder Sachbeschädigungen, noch Nötigungen oder gefährliche Drohungen nachgewiesen werden, schlicht und einfach deswegen, weil es sie nicht gab. Dennoch kam es zur Untersuchungshaft, wieder unter anderem deswegen, weil die Haftrichterinnen in Wiener Neustadt als weitaus härter galten, aber auch, weil die Ermittler und Staatsanwalt Handler falsche Angaben machten; zB erzählten sie den Richterinnen von „verdächtigen Flüssigkeiten“ im Materiallager des VGT, die sich aber nach einer Analyse als überhaupt nicht verdächtig entpuppten. Bei einem Verdächtigen wurde angeblicher Sprengstoff gefunden, welcher im Nachhinein als Milchreis identifiziert wurde. Auch Brandstiftung bei einem Brand einer Jagdhütte in Zurndorf (Burgenland) wurde Martin Balluch vorgeworfen, obwohl die Hütte bereits zwei Tage vor Balluchs Eintreffen im Jagdgebiet abgebrannt war, was ein Sachverständiger gemeinsam mit der Brandursache eines defekten Kamins sogar bestätigte. Die Polizei schaffte aber einfach einen neuen Sachverständigen an, der den Brand um zwei Tage nach hinten verschob und Brandstiftung nicht mehr ausschloss.

Etliche weitere „zufällige“ Verfahrensfehler schmückten auch die Hauptverhandlung, nachdem Staatsanwalt Wolfgang Handler nach Ermittlungsende zum Schluss kam, dass es zumindest überwiegend wahrscheinlich ist, dass es zu einer Verurteilung kommen wird (nur aus diesem Grund darf nämlich überhaupt eine Anklage erhoben werden). Nicht nur verweigerte die Polizei während der U-Haft Balluchs ohne Angabe von Gründen die Akteneinsicht – als sie schließlich die finalen Ermittlungsakten freigab, tat sie nur so, als wären die Akten vollständig. Tatsächlich blieben den Anwältinnen der Tierschützerinnen etliche Kapitel vorenthalten. Als die Anklageschrift der Verteidigung schließlich übermittelt wurde, hatte diese rund 20.000 Seiten – den Anwältinnen blieben aber nur 18 Tage Zeit, um darauf zu reagieren.

Im Zuge der Ermittlungen wurden zwei verdeckte Ermittlerinnen in den VGT eingeschleust, was die Staatsanwaltschaft allerdings in der Hauptverhandlung bestritt. Wieso? Weil auch die beiden keine verdächtigen Aktivitäten feststellen konnten. Damit schafften es Handler und sein Team, Entlastungszeuginnen wissentlich vorzuenthalten, die für ein rasches Verfahrensende sorgen hätten können.

Nicht nur das, die SOKO hatte auch im Zuge umfangreicher Überwachungsmaßnahmen (Videokameras in Büros und Wohnungen, Lauschangriffe, GPS-Tracker, Telefonüberwachung, etc.) keine belastenden Tätigkeiten feststellen können, woraufhin sie auch diese Handlungen vor Gericht nicht erwähnten, da sie für die VGT-Mitglieder einem Freispruch gleichgekommen wären. Es könnten noch unzählige Verfahrensmängel und Ungereimtheiten aufgezählt werden (nachzulesen in den Links unten), zB fiel ein linguistischer Gutachter (kein Wissenschaftler, sondern pensionierter AHS-Lehrer) auf, der angebliche Bekennerschreiben und Texte von Balluch falsch abschrieb und ganze 178 Fehler fabrizierte, die er dann als Indiz für Balluchs Schuld wertete. Man muss sich insgesamt schon fragen, wieso ein Staatsanwalt solch ein exorbitantes Interesse daran hat, jemanden unbedingt zur Strecke zu bringen, obwohl die Faktenlage so klar gegen eine Verurteilung, überhaupt gegen eine Anklage spricht.

Am 2. Mai 2011 wurde schließlich das Urteil am Landesgericht Wiener Neustadt verkündet. Es mag angesichts des erdrückenden Übergewichts der staatlichen Macht an ein Wunder grenzen, dass die Richterin für alle Angeklagten auf Freispruch entschied.

Ein Gewinn für die Tierschützerinnen und den Rechtsstaat, möchte man meinen. Doch die zähe und vor allem langwierige Verhandlung blieb nicht folgenlos. Laut Martin Balluchs Anwalt beliefen sich die Gesamtkosten des Verfahrens auf rund sieben Millionen Euro, wobei die direkten Verteidigungskosten der Beschuldigten 5,2 Millionen Euro betrugen. Ein schwerer finanzieller Schlag, von dem sich Balluch nie mehr vollständig erholen sollte.

Fast alle weiteren Angeklagten mussten durch die lange Verfahrensdauer ihre Jobs kündigen, da sie nicht mehr regelmäßig zur Arbeit erscheinen konnten. Gepaart mit der ebenfalls hohen finanziellen Bürde bedeutete dies fast durchgehend den Verlust der Existenzgrundlage; ein Angeklagter konnte sich und seine drei Kinder nur durch die Einrichtung eines Spendenkontos über Wasser halten, ein anderer musste wieder bei seinen Eltern einziehen. Auch Arbeitslosengeld bekamen die Angeklagten nicht, da sie durch das Verfahren nicht als „arbeitssuchend“ klassifiziert werden konnten. De jure bekamen die Tierschützerinnen zwar recht, de facto kamen die Freisprüche trotzdem einer Verurteilung näher.

Die Richterin, die die Freisprüche erwirkt hatte, wurde daraufhin versetzt – sie darf keine Hauptverhandlungen mehr leiten. Eine weitere Richterin, die im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens am Berufungsgericht die Geldstrafe von Tierschützerinnen aufgehoben hatte und deshalb von Martin Balluch öffentlich gelobt wurde, wurde wegen Missbrauch der Amtsgewalt ermittelt. Staatsanwalt Wolfgang Handler hingegen hat es durch einige Beförderungen bis zum Oberstaatsanwalt und stellvertretenden Leiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gebracht.

Es bleibt in der „Tierschutzcausa“ mehr als nur ein fader Beigeschmack. Setzt man alle Puzzleteile zusammen, ist es doch größtenteils wahrscheinlich, dass es sich hier um ein politisch motiviertes Strafverfahren handelte. Eine Verstrickung bis in die Regierungsspitzen ist nicht auszuschließen, eine endgültige Antwort, was sich im Hintergrund abgespielt hat, hat auch ein Untersuchungsausschuss im Parlament nicht gebracht.

Dennoch hat das Verfahren aufgezeigt, wie einfach der Staat gegen ihm unliebsame, für die Zivilgesellschaft aber durchaus sinnvolle Meinungen vorgehen kann. Die Beschränkung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit für den VGT, die Innenminister Platter und seine Gefolgschaft durchgesetzt haben, verstößt gegen ziemlich alle demokratischen Werte, die unser Land ausmachen. Trotzdem gibt sich die ÖVP weiterhin als staatstragende Partei für alle – die ihr nicht widersprechen.

Die berühmte österreichische Freunderlwirtschaft bringt ein weiteres großes Problem mit sich. Wirkliche Änderungen stellen für die Kollegen des Kartellverbandes eine Bedrohung dar, weshalb sie sich untereinander helfen werden – egal wie absurd die Forderungen auch sind. Wie so ein besseres Zusammenleben in unserer Gesellschaft möglich sein soll, kann den beeinflussbaren Bundesbrüdern dann herzlich egal sein.

Da bleibt nur noch die Frage, wie man gegen solch übermächtige Gegner mithalten kann. Ziviler Ungehorsam, wie ihn die Tierschützerinnen des VGT durch Filmen in illegalen Bestallungen durchgeführt haben, ist eine Lösung. Aber kann so wirklich etwas weitergehen? Kann es mitunter auch gerechtfertigt sein, gegen ein Gesetz zu verstoßen, wenn der Verstoß moralisch überlegen ist?

Denn auch wenn Tierschutz kein Herzensthema der Österreicherinnen ist, so ist es doch selbstverständlich, dass Käfighaltung auf engstem Raum für Legehennen nicht korrekt ist; dass brutale Treibjagden zum Spaß einiger weniger nicht in Ordnung sind. Die Liste ist lang, in Österreich aber sind Tierrechte politisch nicht attraktiv genug, um es überhaupt auf die große parteipolitische Bühne zu schaffen. Im Gegenteil wollen die meisten Menschen hierzulande einfach nicht auf den Schweinsbraten und das Steak verzichten, der Eigennutz und die „es war ja schon immer so“-Mentalität überwiegen.

Ein paar Millionen Euro mehr für die Wirtschaft scheinen also wichtiger zu sein als der Schutz von Millionen von Lebewesen. Es ist klar, dass die ÖVP auch in Zukunft nicht an ihrer Einstellung rütteln wird – Volkspartei und Landwirtschaft passen nur mit Tierausbeutung zusammen. Aber auch beim Thema „Volkspartei und Grundrechte“ sollte man dringend etwas genauer hinschauen.

Tierschutz im bürgerlichen Staat ist schließlich klar definiert. Wer mit der einen Hand seinen Hund krault und sich mit der anderen ein Schnitzel reinschiebt, entspricht dem schizophrenen Idealbild der ÖVP. Wer darin einen Widerspruch sieht, gar von seinen eigenen Menschenrechten Gebrauch macht, muss eben mit den Konsequenzen leben.

 

Anmerkung: Nach Ende dieses Verfahrens wurde der § 278a StGB grundlegend geändert, um eine weitere Kriminalisierung von NGOs und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verhindern.

 

 

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https://orf.at/stories/3114181/

Balluch, Martin. Tierschützer. Staatsfeind (2011)

https://web.archive.org/web/20120120151917/http://www.gruene.at/uploads/media/tierschuetzer.pdf

https://www.derstandard.at/1304551659325/amtsmissbrauch-weiter-tierschutzermittlung-gegen-uvs-richterin UVS = Landesverwaltungsgerichte seit Verwaltungsgerichtsreform 2014

https://www.diepresse.com/761480/alaba-zu-platter-sie-koennen-deutsch-mit-mir-reden

https://www.justiz.gv.at/wksta/wirtschafts-und-korruptionsstaatsanwaltschaft/leitung.2c9484853f60f165013f66df536128fe.de.html

https://martinballuch.com/meine-aussage-heute-im-bvt-untersuchungsausschuss-zur-tierschutzcausa/

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